Assistent II Schiessbock für liegend aufgelegt
Artikel-Nr.
16.2198
Beschreibung
Nach den SSV-RSpS (Regeln Sportliches Schiessen) Artikel 9, kann der Assistent II von allen Karabinerschützen an Stelle der bewilligten Zweibeinstütze benützt werden.
Beim Standard- und Freigewehr liegend Anschlag mit Assistent II erst ab dem Veteranen-Seniorenalter (70-jährig).
Assistent II: Zum Lehren und Trainieren der schiesssportlich richtigen Liegend-Stellung im Gewehrschiessen.
Merkmale
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